Sperrgebiete dürfen nicht befahren werden. Sie werden gekennzeichnet durch gelbe Tonnen, die ein von oben gesehen rotes Kreuz und die Aufschrift "Sperr-G." oder "Sperrgebiet" tragen. Als Toppzeichen haben sie (wenn vorhanden) ein gelbes liegendes Kreuz. Die Feuerfarbe ist gelb.
Gelbe Tonne mit rotem Kreuz "Sperrgebiet"
© Mario Lehwald
Gelbe Fasstonne mit rotem Kreuz "Sperrgebiet"
© Mario Lehwald
Gelbe Leuchttone Sperrgebiet mit Toppzeichen
© Mario Lehwald
Gelbe Leuchttonnen markieren ein Sperrgebiet vor Heikendorf
© Mario Lehwald